Beschäftigung

Jedem Schwein die massgeschneiderte Beschäftigung.

Gemäss TSchV Art. 44 müssen Schweine jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigen Material beschäftigt werden. Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, haben wir unsere Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten stetig ausgebaut. So wurde in den letzten Jahren zu den traditionellen Futterraufen das Sortiment mit Würfelspender sowohl für grosse Presswürfel (Pig-Priquett) als auch für kleine Würfel (Porki-Peletti) ausgebaut und vom BVET als Beschäftigung anerkannt.

Je nach Anforderung und Beschäftigungsmaterial bieten wir Ihnen die passende Verabreichungseinrichtung komplett in CNS.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir sind für Sie da

Cyrill Chappuis

Bereichsleitung Stallbau